Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf eine ganze Reihe regelmäßiger Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt.
Sie haben Anrecht auf:
• ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren (Frauen und Männer): ein einmaliger, allgemeiner Check-up
• ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle drei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes.
• ab 45 Jahren (Männer): jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata
• ab 50 Jahren (Frauen/Männer): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl.
• ab 55 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl
• Jugendvorsorgeuntersuchung J1 – im Alter zwischen 12 und 14 Jahren