Impfung

Impfung Arm  Impfen

Für die unten genannten Standardimpfungen können Sie gerne ohne Termine in unseren Sprechzeiten in die Praxis kommen.

Gegen COVID 19 impfen wir ebenso. Allerdings ist es notwendig dafür einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Impfungen. Jede Kasse kann in ihrer Satzung allerdings weitere Impfangebote als freiwillige Leistungen vorsehen. Diese sollten Sie im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse klären.

Tipp! Eine Reiseimpfung wie z. B. Hepatitis A ist keine primäre Kassenleistung, das heißt Sie bezahlen den Impfstoff zunächst selbst. Fast alle gesetzlichen Krankenkassen erstatten Ihnen die Kosten aber unbürokratisch.

Zu den empfohlenen Auffrischungsimpfungen gehören z.B.:

  • Tetanus (Wundstarrkrampf), Poliomyelitis und Diphtherie alle zehn Jahre
  • Keuchhusten (Pertussis) einmal im Erwachsenenalter (18 bis 60 Jahre)
  • Masern nach individueller Beratung
  • ab 60 Jahren einmalige Impfung gegen Pneumokokken
  • Jährliche Grippeimpfung für chronisch Kranke, Schwangere,
  • Personen ab 60 Jahren und Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr, zum Beispiel medizinisches Personal.
  • Gürtelrose (Herpes Zoster), wenn Sie entweder über 60 Jahre alt sind oder eine Grunderkrankung wie Diabetes oder Asthma haben und 50 Jahre oder älter sind.
  • FSME für alle, die sich in Risikogebieten aufhalten und möglicherweise mit Zecken in Kontakt kommen. Welche Gebiete innerhalb Deutschlands zu den Risikogebieten zählen, finden Sie in den aktuellen Hinweisen im Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts.
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